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   OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14   

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https://dejure.org/2014,35059
OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14 (https://dejure.org/2014,35059)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14 (https://dejure.org/2014,35059)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14 (https://dejure.org/2014,35059)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Beleidigung, Schmähkritik, Wahrnehmung berechtigter Interessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "You’re complete crazy” - sagt man das zu einem (bayerischen) Polizeibeamten?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Crazy

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung eines Polizisten als crazy

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung einer Polizeibeamtin als "crazy" nicht zwingend als Beleidigung strafbar - Äußerung kann als anlassbezogene Kritik von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sein

Papierfundstellen

  • StV 2015, 570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14
    Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (KG Beschluss vom 28.6.2010, Az: (3) 1 Ss 173/10(67/10), zitiert über juris, Rdn. 9, BayObLG NJW 2005, 1291, 1292, OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295, 297).

    Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BayObLG NJW 2005, 1291, 1292).

    Dem Recht des Angeklagten, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, steht eine im Licht der Rechtsprechung (BayObLGSt 1994, 121 "Schlägertruppe"; NJW 2005, 1291 "Wegelagerer"; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140 "Menschenjäger") weniger schwerwiegend zu beurteilende Ehrverletzung der Beamtin gegenüber, die hinter dem Recht des Angeklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG zurückzustehen hat.

  • BayObLG, 19.07.1994 - 2St RR 89/94
    Auszug aus OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14
    Vielmehr müssen auch die allgemeinen Gesetze im Licht der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ausgelegt und sie in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BayObLGSt 1994, 121, 123).

    Dem Recht des Angeklagten, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, steht eine im Licht der Rechtsprechung (BayObLGSt 1994, 121 "Schlägertruppe"; NJW 2005, 1291 "Wegelagerer"; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140 "Menschenjäger") weniger schwerwiegend zu beurteilende Ehrverletzung der Beamtin gegenüber, die hinter dem Recht des Angeklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG zurückzustehen hat.

  • KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10

    Beleidigung: Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

    Auszug aus OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14
    Das Recht des Bürgers, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, gehört zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, insbesondere, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (KG Beschluss vom 28.6.2010, Az: (3) 1 Ss 173/10(67/10), zitiert über juris, Rdn. 9, BayObLG NJW 2005, 1291, 1292, OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295, 297).
  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

    Auszug aus OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14
    Dem Recht des Angeklagten, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, steht eine im Licht der Rechtsprechung (BayObLGSt 1994, 121 "Schlägertruppe"; NJW 2005, 1291 "Wegelagerer"; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140 "Menschenjäger") weniger schwerwiegend zu beurteilende Ehrverletzung der Beamtin gegenüber, die hinter dem Recht des Angeklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG zurückzustehen hat.
  • LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20

    Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung

    Ob die (vermeintlichen) Äußerungen der Angeschuldigten im Lichte der Meinungsfreiheit als Beleidigung zu verstehen bzw. - so der objektive Tatbestand des § 185 Alt. 1 StGB verwirklicht sein sollte - als Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S. des § 193 StGB anzusehen sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18; KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872), ist im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und steht der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht entgegen.
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Dies gilt selbst dann, wenn diese - wie hier - in kränkender und zu missbilligender Art geäußert wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 14).

    Dies gilt unabhängig davon, ob dies der öffentlichen Meinungsäußerung dient oder im Rahmen einer persönlichen Auseinandersetzung erfolgt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III-2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295, 297; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 - 1 Ss 173/10, juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; vgl. hierzu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 07.10.2009 - 2 Ss 130/09, juris Rn. 38).

  • LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20

    Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen;

    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Werturteile im Rahmen von Auseinandersetzungen handelt, die sich auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02, NStZ-RR 2003, 295, 297).

    Eine solche nur unter engen Voraussetzungen anzunehmende Schmähkritik liegt aber nicht schon bei überzogener oder selbst ausfälliger Kritik, sondern erst dann vor, wenn das sachliche Anliegen völlig hinter die persönliche Kränkung zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 10).

    Ein auch nur irgendwie nachvollziehbarer Anlass für die inkriminierte Äußerung ist nicht erkennbar (zu abweichenden Fallkonstellationen vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 22 [Bezeichnung von Polizeibeamten als "Wichtigtuer" aus Anlass einer Verkehrskontrolle sowie im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Diensthandlung]; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12 [Äußerung "You are complete crazy" gegenüber Polizeibeamten im Rahmen einer lange andauernden Personalienüberprüfung auf deren Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben]; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 17, 31 [Bezeichnung von Polizeibeamten u.a. als "Faulenzer", wenn der Äußernde diese selbst gerufen hat, sie aber aus seiner Sicht ihren dienstlichen Pflichten unzureichend nachgekommen sind]).

  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30).

    In einer solchen Situation werden dem Betroffenen auch scharfe und anklagende Formulierungen zugebilligt (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.10.2004 - 1St RR 153/04, juris Rn. 29, NJW 2005, 1291; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris Rn. 18; OLG München, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12, StraFo 2015, 3'0).

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